Seit 1. August 2021 sind alle Einrichtungen, Gemeinden, Orden und geistlichen Gemeinschaften im Bistum Trier verpflichtet, die diözesane Präventionsordnung gegen sexualisierte Gewalt anzuerkennen und umzusetzen. Diese Ordnung sieht u.a. vor, dass Gemeinschaften, die Kinder, Jugendliche oder schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene betreuen, über ein eigenes „Institutionelles Schutzkonzept“ verfügen. Die Gemeinschaft der gekreuzigten und auferstandenen Liebe ist dieser Bitte gerne nachgekommen und veröffentlicht hier ihr Schutzkonzept:
Schutzkonzept